1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen des Trainers

2.1 Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.

2.3 Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.

3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzepts und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.5 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

4.6 Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahiverschulden.

4.7 Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

4.9 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu 6 Monaten vorher 75% und bis zu 3 Monaten vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

EVENTS: SEMINAR/WORKSHOP/VORTRAG/IMPULSABEND/NETZWERKVERANSTALTUNG

Teilnahmebedingungen

Der gezahlte Teilnahmerbeitrag berechtigt zur Teilnahme an dem gebuchten Seminars/Workshop/Vortrag. Der Teilnahmebeitrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Stornobedingungen für gebuchte Tickets: Eine Stornierung Ihrer Buchung ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich, allerdings wird die Buchungsgebühr in Höhe von Euro 15,- inkl. 19% Mehrwertsteuer generell nicht zurückerstattet. Bei einer späteren Stornierung wird in jedem Fall der halbe Teilnahmebeitrag fällig. Bei Nichtteilnahme oder Stornierung am Tag des Seminars/Workshop/Vortrag wird der komplette Beitrag erhoben. Gerne können Sie jedoch jederzeit einen Ersatzteilnehmer melden. Kosten fallen dann über den Teilnahmebeitrag hinaus keine an.

Wir behalten uns Programmänderungen aus dringendem Anlass vor.

Datenschutz

Die Persönlichkeitswerkstatt Dieter Schnaubelt verwendet die im Rahmen der Anmeldung zum Seminar/Workshop/Vortrag/Impulsabend/Netzwerkveranstaltung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie zudem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ähnliche Leistungen. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Ansprache per E-Mail jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprechen.